TA Lärm – Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm

Übersicht 2 3 A B C D E F G H I J K L M N Ö O P R S T U V W Z

Neben der TA Luft besteht auch eine TU Lärm, die Verwaltungsvorschriften zum Thema Lärm von Anlagen beschreibt. Die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm bezieht sich dabei auf das BlmSchG, also das Bundes-Immissionsgesetz. Der Anwendungsbereich dieser Vorschriften ist weit gefächert, betrifft sowohl genehmigungsbedürftige als auch nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Hier werden Immissionsrichtwerte vorgeschrieben, die demnach auch kein BHKW überschreiten darf. Blockheizkraftwerke mit einer Leistung von unter 1 MW müssen nicht speziell nachweisen, dass sie sich an die Grenzen der Immissionswerte halten. Hier reicht es aus, wenn ein vergleichbares BHKW diesen Nachweis bereits erbracht hat. Anders sieht es bei BHKWS mit einer Leistung von über 1 MW aus. Hier muss im Laufe des Genehmigungsverfahrens dieser Nachweis vorgelegt werden.

Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Anleitung_zum_Schutz_gegen_L%C3%A4rm#


Alle Preise sind netto, zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer und zzgl. von Transport, Fracht und Verpackungskosten. Die Lieferungen erfolgen ausschließlich an Geschäftskunden.
Alle angegebenen Referenznummern dienen lediglich nur zu Vergleichszwecken.