Allgemeine Geschäftsbedingungen der ONERGYS GmbH


Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben; das gilt beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden eine Bestellung vorbehaltlos annehmen. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Parteien. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen mit dem Kunden ist unsere Bestätigung in Schrift- oder Textform maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Angebot und Vertragsschluss

Sämtliche Angebote von ONERGYS sind freibleibend und unverbindlich. Der Käufer gibt ein verbindliches Angebot ab durch das Platzieren von Waren im virtuellen Warenkorb, das Durchlaufen des Bestellvorgangs und das Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“. Soweit sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang bei uns per E-Mail oder per Post anzunehmen; maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang unserer Erklärung beim Kunden. Für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist unsere Auftrags- oder Änderungsbestätigung in Text- oder Schriftform maßgebend. Der Vertragstext wird von ONERGYS gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext auf der Internetseite von ONERGYS archiviert und kann vom Kunden über sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden, sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Online-Shop der ONERGYS angelegt hat. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular von ONERGYS kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Für den Vertragsschluss stehen die deutsche und englische Sprache zur Verfügung. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich unserer AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail.

Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) auf der Website von ONERGYS sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

 

Preise und Zahlungsmodalitäten

Bei allen Preisen handelt es sich um Nettoangaben zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Eventuell anfallende Verpackungs- und Versandkosten sind nicht enthalten. Bei Versendung der Ware trägt der Kunde die Transportkosten, d.h. Verpackungs- und Versandkosten, ab Lager in Geldern; diese sind über den Link „Versand und Kosten“ auf unserer Website www.onergys.de abrufbar und werden zusätzlich im Rahmen des Bestellvorgangs angegeben. Hinzu kommen die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Kosten des Geldtransfers , Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer. Der Kaufpreis ist 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Er ist durch Vorauskasse zu entrichten und kann nur im Fall der ausdrücklichen vorherigen Vereinbarung mit ONERGYS durch Zahlung auf Rechnung entrichtet werden. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

 

Abholung, Lieferung

Der Käufer hat die bestellte Ware innerhalb von einer Woche ab Zugang der Mitteilung in Schrift- oder Textform bei ihm, dass die vollständige Bestellung zur Abholung bereit ist, in unserem Betrieb – wo auch Erfüllungsort ist – abzuholen, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden verschicken wir die bestellte Ware auch an einen vom Kunden bestimmten Ort. Die Lieferung erfolgt in diesem Fall ab Lager, d.h. Erfüllungsort ist auch dann unser Betrieb in Geldern. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) nach billigem Ermessen selbst zu bestimmen. Wir verschicken die lagerhaltige Ware unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages (bei Zahlung per Rechnung) bzw. nach Eingang des Rechnungsbetrages (bei Zahlung per Vorkasse) und bestellen ebenfalls unverzüglich nicht lagerhaltige Ware; letztere verschicken wir ebenfalls unverzüglich nach deren Eingang bei uns. Soweit die bestellte Ware nicht auf Lager ist, wird die voraussichtliche Lieferzeit im Rahmen des Bestellvorgangs angegeben; diese Angabe ist unverbindlich. Soweit nicht lagerhaltige Ware nicht innerhalb von vier Wochen nach Bestellung an den Kunden verschickt werden kann, steht dem Kunden insoweit ein Rücktrittsrecht zu. In jedem Fall informieren wir den Kunden über den Versand der Ware. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden oder eine von diesem mit der Abholung beauftragten Person auf den Kunden über, spätestens aber, wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt. Beim Versand der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Ablieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Wir sind bei Annahmeverzug des Kunden außerdem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Änderungen der Liefer- und/oder Rechnungsanschrift sind uns unverzüglich mitzuteilen.

 

Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

 

Eigentumsvorbehalt

Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen bleibt die Ware im Eigentum der ONERGYS GmbH. Bei Vertragsverletzungen des Kunden, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Der Kunde hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten. Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer eventuellen Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Soweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Kunden freizugeben.

 

Gewährleistung, Mängelrüge

Dem Käufer obliegt die unverzügliche Untersuchung der abgeholten oder gelieferten Ware. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich in Anzeige zu machen; insoweit kommt es auf den Zeitpunkt der Absendung der Mängelanzeige an. Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Versäumt der Kunde dies, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, ONERGYS hätte den Mangel arglistig verschwiegen.

Waren mit offenkundigen Mängeln dürfen nicht eingebaut oder mit beweglichen Sachen verbunden oder vermengt werden. Der Kunde hat uns unverzüglich Gelegenheit zur Besichtigung der Mängel zu geben und unsere Hinweise zur Begrenzung der Kosten und des Schadens zu beachten. Die Gewährleistungsfrist für von uns gelieferte Ware beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, wobei für den Gefahrübergang der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Kunden bei Abholung durch den Kunden von ONERGYS und die Übergabe der Ware an die Transportperson durch ONERGYS in Fällen vorher vereinbarter Versendung vereinbart wird, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende vertragliche Regelung getroffen wird; das gilt nicht, wenn es sich bei der von uns gelieferten Sache um ein Bauwerk handelt oder die Sache entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Auch für den Rückgriff des Kunden im Falle eines Verbrauchsgüterkaufes bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen unberührt. Bei der Lieferung gebrauchter Ware ist die Gewährleistung vorbehaltlich der Regelung in Nr. 8 ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel darauf beruht, dass die von uns gelieferte Ware nicht ordnungsgemäß montiert oder zweckwidrig verwendet worden ist. Die Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Mangel darauf beruht, dass die Betriebsbedingungen oder Einbauvorschriften des jeweiligen Herstellers der gelieferten Sache nicht oder nicht ordnungsgemäß eingehalten werden. Falls der Kunde einen Mangel an der gelieferten Sache behauptet, ist er zur Mitwirkung bei der Feststellung verpflichtet, ob ein Mangel überhaupt vorliegt. Dies beinhaltet z.B. (jedoch nicht ausschließlich) die Übersendung von Analyseergebnissen der Betriebs- und Kraftstoffe und/oder Auszügen aus dem Betriebstagebuch und/oder Steuerungsprotokollen. In jedem Fall verbleibt die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels beim Kunden. Bei Vorliegen von Mängeln darf der Kunde den vereinbarten Kaufpreis nur in einem Umfang zurückhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht. Eine Ersatzlieferung oder Reparatur führt dann nicht zum Neubeginn der Verjährung, wenn wir diese nur aus Kulanz vornehmen. Die zum Zwecke der Prüfung und Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Materialkosten tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen. Wir tragen hingegen nicht die Aus- und Einbaukosten.

Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand in einer vom Hersteller nicht vorgesehener Weise verändert wird und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der Änderung steht. Dies gilt insbesondere auch beim Einbau von Teilen fremder Herkunft in den von uns gelieferten Gegenstand, die dafür nicht vorgesehen bzw. zugelassen sind. Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nachbesserung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. In dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn wir mit der Beseitigung von Mängeln in Verzug sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. In einem solchen Fall sind wir gleichwohl unverzüglich zu verständigen. Wir haften nicht für die Folgen einer unsachgemäßen Nachbesserung oder sonstigen Änderung des Liefergegenstandes durch den Kunden oder Dritte. Soweit der Kunde mit seinem Abnehmer über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat, kann er sich nicht bei uns schadlos halten.

 

Haftung

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. unserer Verpflichtung zur Lieferung eines mangelfreien Gegenstandes. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wir haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn und/oder Mangelfolgeschäden. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Das gilt auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen und Stellvertreter.

 

Exportkontrolle

Unsere Lieferungen und Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Beschränkungen entgegenstehen. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr/Verbringung/Einfuhr benötigt werden. Verzögerungen aufgrund Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Teile als nicht geschlossen; Schadensersatzansprüche werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen ausgeschlossen. Der Kunde hat bei Weitergabe der von uns gelieferten Waren an Dritte die jeweils anwendbaren Vorschriften des Exportkontrollrechts einzuhalten. In jedem Fall hat er bei Weitergabe solcher Waren an Dritte die Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der EU und der USA zu beachten. Der Kunde wird vor Weitergabe der von ONERGYS gelieferten Waren an Dritte prüfen und durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass er nicht durch eine solche Weitergabe an Dritte, die Vermittlung von Verträgen im Zusammenhang mit solchen Waren, gegen ein Embargo der Bundesrepublik Deutschland, der EU, der USA und/ oder der Vereinten Nationen - auch unter Berücksichtigung etwaiger Beschränkungen für Inlandsgeschäfte und etwaiger Umgehungsverbote – verstößt. Der Kunde wird sicherstellen, dass solche Waren nicht für verbotene oder genehmigungspflichtige rüstungsrelevante, kern- oder waffentechnische Verwendungen bestimmt sind, es sei denn, die erforderlichen Genehmigungen liegen vor. Der Kunde wird außerdem sicherstellen, dass die Regelungen sämtlicher einschlägiger Sanktionslisten der EU und der USA eingehalten werden. Falls dies für etwaige Exportkontrollprüfungen erforderlich sein sollte, wird der Kunde uns auf Aufforderung unverzüglich alle Informationen über den Endempfänger, den Endverbleib und den Verwendungszweck der von uns gelieferten Waren sowie diesbezüglich geltende Exportkontrollbeschränkungen zur Verfügung stellen. Der Kunde stellt ONERGYS von allen Ansprüchen, die Dritten gegenüber ONERGYS wegen der Nichtbeachtung vorstehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Empfänger geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller ONERGYS insoweit entstehenden Schäden.

 

Datenschutz

Beide Vertragsparteien dürfen die jeweiligen Kauf- oder Lieferverträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Website verfügbaren Datenschutzerklärung.

 

Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Die Vertragssprache ist Deutsch. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort sowie ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus oder im Zusammenhang mit einer Bestellung des Kunden bei ONERGYS ergeben, ist Geldern. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

 

Sie können unsere AGB hier downloaden.

Alle Preise sind netto, zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer und zzgl. von Transport, Fracht und Verpackungskosten. Die Lieferungen erfolgen ausschließlich an Geschäftskunden.
Alle angegebenen Referenznummern dienen lediglich nur zu Vergleichszwecken.