VNNE

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Bei Strom, der dezentral eingespeist wird, sparen Netzbetreiber an Kosten. Das liegt daran, dass der Netzbetreiber entsprechend weniger Strom aus der nächsthöher gelegenen Netzebene (also Mittel- oder Hochspannungsnetz) auf seine Netzstufe (beispielsweise Niederspannungsebene) herunter transformieren muss. Damit gehen keine Verluste einher, was auch als vermiedene Netznutzungsentgelte – oder kurz. VNNE – bezeichnet wird.

Entstehen Verluste durch solch eine Transformierung nach unten, können BHKW-Betreiber ein Entgelt fordern. Dies ist in § 24 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorzufinden. Darüber hinaus hat die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) nähere Informationen dazu.

Eine einheitliche Berechnung für den VNNE gibt es nicht. In der Praxis ist eine Preisspanne von 0,01 bis 1,5 Ct/kWh möglich.

Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Netznutzungsentgelt


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