TA Luft – Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft

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Bei der TA Luft handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift, welche sich auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) bezieht. Verfasst im Jahr 2002 ist dessen Ziel, schädlichen Umwelteinwirkungen vorzusorgen, damit der Umweltschutz gewährleistet werden kann. Hier befinden sich Angaben über gesetzlich festgelegte Anforderungen der genehmigungsbedürftigen Anlagen. Auf Grundlage dieser Angaben erstellen Behörden auf die jeweiligen Anlagen angepassten Anforderungen an den Betreiber, die von ihm erfüllt werden müssen. Für Blockheizkraftwerke ab einer Leistung von 1 MW gelten diese Vorschriften ebenfalls. BHKW mit unter einer Leistung von 1 MW sind davon befreit, jedoch fallen hier andere Anforderungen aus dem BlmSchG an, die unter § 22 verschriftlicht wurden.

Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Anleitung_zur_Reinhaltung_der_Luft#


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