KWK-G 2016

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Bis 2012 hat der Betreiber eines BHKWs allein für den KWK-Strom, welcher in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, einen Zuschlag erhalten. Seit dem 18.02.2012 wurde der KWK-Zuschlag noch einmal überarbeitet und erneuert. Nun bekam der Betreiber auch eine Förderung für den Strom, den er für sich selbst nutzt. Wie hoch die entsprechenden Leistungen anfallen, wurde nach den Leistungsanteilen errechnet. Die jeweiligen Leistungsanteile wurden durch das KWK-G 2016 noch einmal erneuert und aktualisiert. Auch wurde die Dauer der Förderung erneut angepasst.

Höhe der Förderung

KWK-Leistungsanteil

Förderung

bis 50 kW

8 Cent/kWh

über 50 und bis 100 kW

6 Cent/kWh

über 100 und bis 250 kW

5 Cent/kWh

über 250 und bis 2 MW

4,4 Cent/kWh

über 250 MW

3,1 Cent/kWh

Wer über eine Mini-KWK-Anlage verfügt, erhält auch für den selbstgenutzten KWK-Strom einen Zuschlag. Mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 kW liegt dieser Beitrag bei 4 Cent/kWh. 3 Cent/kWh erhalten Betreiber einer Mini-KWK-Anlage mit einer Leistung zwischen 50 und 100 kW.

Betreiber, die den KWK-Strom an Letztverbraucher entweder in einer Kundenanlage oder aber in einem geschlossenen Verteilernetz liefern, erhalten folgende Sätze. Dabei ist die Voraussetzung der Entrichtung der vollen EEG-Umlage für diesen KWK-Strom.

KWK-Leistungsanteil

Förderung

bis 50 kW

4 Cent/kWh

über 50 und bis 100 kW

3 Cent/kWh

über 100 und bis 250 kW

2 Cent/kWh

über 250 und bis 2 MW

1,5 Cent/kWh

über 250 MW

1 Cent/kWh

Stromkostenintensive Unternehmen werden für die nicht ins öffentliche Netz eingespeiste Strom mit einer KWK-Förderung nach dem KWK-G 2012 entlohnt.

Dauer der Förderung

Die Förderdauer des BHKWs hängt von der elektrischen KWK-Leistung ab. Bis zu einer Leistung von 50 kW erhalten die Betreiber eine Förderung für den Zeitraum von 60.000 Vollbenutzungsstunden. Bei Anlagen mit einer Leistung von über 50 kW begrenzt sich die Förderung auf 30.000 Vollbenutzungsstunden.

Quellen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Kraft-W%C3%A4rme-Kopplungsgesetz

https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz#Erneuerbare-Energien-Gesetz_(2016/2017)


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