Einspeisevergütung

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Die Einspeisevergütung für Blockheizkraftwerke berechnet sich aus den folgenden drei Faktoren:

1. Baseload bzw. KWK-Index

2. KWK-Zuschlag

3. Vermiedene Netznutzungsentgelte für zentrale Einspeisung

Dabei wird der erste Wert – also der KWK-Index bzw. Baseload – aus dem durchschnittlichen Preis für Grundlaststrom des letzten Quartals ermittelt. Wer sich mit dem Netzbetreiber auf einen anderen Preis einigen kann, kann den Durchschnittswert auch außer Acht lassen.

Bei dem KWK-Zuschlag handelt es sich um die Bezahlung je Kilowattstunde Strom. Dieser Zuschlag kann im KWK-Gesetz unter §7 nachgeschlagen werden. Je nach Leistungsanteil unterscheiden sich die Preise. Wer selbst von dem BHKW Gebrauch macht, bekommt darüber hinaus noch die Stromsteuer erstattet. Wie lange die Förderung durch Zuschlagszahlungen anhält, hängt von den Vollbenutzungsstunden ab. Um diese zu erhalten, wird die gelieferte Strommenge durch die elektrische Leistung einer Anlage geteilt. §8 des KWK-Gesetzes führt auf, wie hoch die Vollbenutzungsstunden unter welchen Bedingungen sind.

Bei der Nichtnutzung verschiedener Netzebenen erhält der Betreiber des BHKW eine Vergütung. Dieses Recht findet sich in § 18 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wieder. Wie hoch dieser Betrag ist, ist nicht einheitlich festgelegt. Er schwankt zwischen 0,01 und 1,5 Ct/kWh.

Wird das BHKW durch nachwachsende Rohstoffe betrieben, dann gilt die Einspeisevergütung nach dem EEG.

Quellen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Einspeiseverg%C3%BCtung

https://www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/blockheizkraftwerk-kraft-waerme-kopplung/kwk-gesetz/#


Alle Preise sind netto, zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer und zzgl. von Transport, Fracht und Verpackungskosten. Die Lieferungen erfolgen ausschließlich an Geschäftskunden.
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