BlmSchG – Bundes-Immissionsschutzgesetz

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Bei dem BlmSchG handelt es sich um das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dieses Gesetz schreibt die Genehmigungsbedürftigkeit von Blockheizkraftwerken vor. Es wurde 1974 erlassen, um die Verunreinigung der Luft, Lärm und weitere Einflüsse in Grenzen zu halten und die Umwelt zu schützen. Unterteilt ist das Gesetz insofern, dass es sich im ersten Abschnitt des zweiten Teils (§ 4 - § 21) mit den genehmigungsbedürftigen Anlagen befasst. Der zweite Abschnitt (§ 22 - § 25a) hingegen erklärt die Sachlage, bei der eine Anlage als nicht genehmigungsbedürftig gilt. Darüber hinaus findet sich in diesem Gesetz wieder, wie der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage vorgehen muss und welche Voraussetzungen für diese Genehmigung erfüllt werden müssen.

Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundes-Immissionsschutzgesetz


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